Grundwissen:
Durch den Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012 kann die 1%-Regelung, die vorher nur Dienstwagen vorbehalten war, nun auch für Dienstfahrräder angewendet werden.

Das bedeutet:
Unternehmer können von den neuen Regelungen zu Fahrrädern, Pedelecs bzw. S-Pedelecs im Rahmen des Gehaltsumwandlungsmodells profitieren. Dabei werden die vom Unternehmer erworbenen/geleasten Modelle den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die die Raten aus ihrem monatlichen Bruttogehalt finanzieren. Der finanzielle Vorteil gegenüber dem Privatkauf durch den Mitarbeiter kann bis zu 32% und mehr der Anschaffungskosten betragen.

Alternativ kann der Unternehmer die Fahrräder, Pedelecs oder S-Pedelecs erwerben/leasen und den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter haben den Bruttolistenpreis mit 1% der Lohnsteuer zu unterwerfen, während der Unternehmer die Leasingrate als Betriebsausgabenabzug geltend machen kann. Selbstverständlich sind auch Mischvarianten denkbar, bei denen der Unternehmer die Dienstfahrräder z.B. mit 50% bezuschusst und der Mitarbeiter zu 50% aus der Gehaltsumwandlung finanziert.
Vorteile des Dienstfahrrad-Leasings
Vorteile für Unternehmer
- Verbesserung der Gesundheit der Arbeitnehmer
- Steuereinsparungen durch Betriebsausgabenabzug
- Lohnnebenkostenersparnis bei Gehaltsumwandlung
- Motivierung der Mitarbeiter
- Positive Publicity durch nachhaltigem Umweltschutz
- Verbesserung der CO2-Bilanz
Vorteile für Arbeitnehmer
- Hochwertiges Dienstrad
- Zuschuss durch Arbeitgeber möglich
- Leasingrate mit Gehalt verknüpfbar
- 1%-Regelung wie beim Dienstwagen
- Steuervorteil: viel günstiger als Fahrradkauf
- Eigenes Wunschrad (keine Markenbindung)
- Private Nutzung